Ratgeber.

Das sollten sie tun

Auto - Unfall? Das sollten Sie tun

Drei Tipps, die Sie nach einem unverschuldeten Auto-Unfall befolgen sollten, damit die Schadenabwicklung optimal verläuft und nicht zu Ihrem Nachteil endet:

kreis 1

Kfz-Sachverständigen beauftragen - 100% Schadenfeststellung !
Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger zu beweisen, lassen Sie nach einem unverschuldeten Unfall den Zustand Ihres Fahrzeuges beweissicher von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen dokumentieren. Die Kosten für das Gutachten werden vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe < 750 Euro) handelt. Achten Sie darauf, einen qualifizierten und am besten unabhängigen Kfz-Sachverständigen (z. B. öffentlich bestellt und vereidigt, zertifiziert oder Mitglied in einem anerkannten Berufsverband, z.B. BVSK) zu beauftragen. Die Sachverständigenkosten werden dann üblicherweise zu 100% übernommen. Wählen Sie den Sachverständigen nach Möglichkeit selbst aus. Lassen Sie sich den Sachverständigen nicht von der Versicherung des Schädigers vorgeben.

Rechtsanwalt einschalten - 100% Ansprüche durchsetzen!
Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger durchzusetzen, schalten Sie nach einem Unfall einen qualifizierten Rechtsanwalt (z. B. Fachanwalt für Verkehrsrecht) ein. Die Kosten für den Rechtsanwalt werden bei einem unverschuldeten Unfall vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen. Ihr Rechtsanwalt macht Ihre Ansprüche vollständig bei der gegnerischen Versicherung geltend und hakt nach, wenn die Zahlung nicht vollständig erfolgt ist. Er berät Sie umfassend und kennt den für Sie optimalen Weg der Schadenabwicklung. Die Versicherung des Schädigers versucht häufig, Ihre berechtigten Ansprüche zu kürzen oder Ihnen eine Mitschuld nachzuweisen. Lassen Sie das nicht zu und wehren Sie sich dagegen! Ihr Anwalt vertritt zu 100% Ihre Interessen, damit Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.

kreis 2
kreis 3

Reparatur oder Kauf im Kfz-Fachbetrieb - 100% Vertrauen und Qualität !
Wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten, dann lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers vorschreiben, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Tun Sie sich und Ihrem Fahrzeug das nicht an! Wenden Sie sich an den Kfz-Betrieb Ihres Vertrauens, der sich zu 100% um Ihr Fahrzeug kümmert. Achten Sie auf Qualität und die Reparatur nach Herstellervorgaben. Dies ist die Voraussetzung für die Verkehrssicherheit und den Werterhalt Ihres Fahrzeuges. Auch bei der Inzahlungnahme Ihres beschädigten Fahrzeuges können Sie sich an das Autohaus Ihres Vertrauens wenden, bei dem Sie z. B. Ihr „neues“ Fahrzeug kaufen.

Wessels KFZ-Sachverständige

Siedlerstr. 3; 48429 Rheine